Fragen & Antworten

Ihre Fragen zur Mitgliedschaft

Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft

Um mitzumachen, benötigen Sie einen auf sie angemeldeten Stromanschluss (bspw. Kelag) ausgerüstet mit Smart-Meter. Außerdem werden Sie Mitglied in unserem Verein.

Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug am 15. des Folgemonats.

Der Verein sammelt das Geld von den Verbrauchern ein und überweist es an seine Erzeuger am 20. des Folgemonats.

Wir schreiben die Rechnungen, aufgrund der Produktions- und Verbrauchsdaten der Smart-Meter, im Namen der EEGUD. Der Gesamtbetrag wird monatlich vom Konto des Verbrauchers eingezogen und auf das Konto des Erzeugers überwiesen.

Aus der Gemeinschaft kannst Du nur Strom beziehen, wenn die Gemeinschaft zu dieser Zeit Strom produziert. Das wird mit dem Smart-Meter gemessen und sichergestellt.

In den meisten Fällen können sie nicht 100% des benötigten Stroms aus einer Energiegemeinschaft beziehen. Wenn die Energieerzeugung in der Gemeinschaft nicht ausreicht, um ihren Bedarf zu decken, beziehen sie automatisch die zusätzlich benötigte Energie bei ihren bisherigen Stromlieferanten (bspw. Kelag).

Nein, es handelt sich hier um eine rein verrechnungstechnische Angelegenheit.

Weitere Informationen

Für weitere Fragen und Informationen kontaktieren sie uns gerne. Unsere Kontaktinformationen finden sie unter dem nachfolgenden Link.

Kontakt